Montag, 15. Juli 2019

Kauf einen Revisionsschacht, bekomme zwei!

Erstmal Entschuldigung für die lange Pause. Aber auch wenn man sein Haus bauen lässt, gibt es viel zu tun. Nun gehts weiter!

Aufgrund der geänderten Entwässerungsplanung haben die Grundstücke in unserer Ecke lange Zeit keine Revisionsschächte bekommen. Am 12.05 waren wir bei unserem sonntäglichen Spaziergang bei der Baustelle und konnten endlich unseren Schacht bewundern. Wir waren froh, dass wir nicht vergessen wurden. Die Freude hielt allerdings nicht lange an. Denn bei einem zweiten Blick wurde uns klar, dass wir nicht nur einen sondern zwei Schächte auf unserem Grundstück haben!
Dafür hat das Nachbargrundstück westlich von uns gar keinen... Da muss ein Fehler vorliegen, dachten wir uns. Am nächsten Tag sind wir zusammen zum Gemeindebüro gefahren, um den Bürgermeister darauf anzusprechen. Der war nur leider nicht da. Die Gemeindemitarbeiterin hat ihm das Problem aber später geschildert. Es kam eine Email, dass der Schacht aufgrund der Höhenlagen bei den Grundstücken dort hin musste. Ende.

Da waren wir bedient! Uns wurde schließlich nichts gesagt und im Kaufvertrag stand davon auch nichts. Nach einiger Recherche stellten wir fest, dass wir für den Nachbarn eine Baulast im Grundbuch eintragen müssten, damit der den Schacht überhaupt nutzen kann. Nur wer zahlt das, wer ist Eigentümer des Teils und wer verantwortlich bei eventuell anfallenden Sanierungsmaßnahmen? Ein Einzäunen des Grundstücks dort können wir vergessen, ebenso wie Bepflanzung, denn es kann ja immer sein, dass der Nachbar da mal ran muss. Der Teil des Grundstücks ist also nutzlos. Wir konnten auch nicht nachvollziehen, dass alle Grundstücke in der Straße ohne Probleme ihre Schächte setzen konnten und es nur bei dem Nachbarn Probleme gab.

Wir wollten Donnerstag dann nochmal mit dem Bürgermeister sprechen, der war mal wieder nicht da. Eine Nachfrage beim Wasserverband brachte auch keine Erkenntnisse. Es sei alles so wie es geplant worden ist. Später am Tag hat dann doch der Bürgermeister zurückgerufen. Er sagte: Es gab halt keine andere Möglichkeit und wir müssen jetzt damit leben. Auf unseren Vorwurf, dass es nicht rechtens sein kann, da nichts im Kaufvertrag stand, erwiderte er nur, dass wir bei solchen Internetrecherchen aufpassen sollen, was wir sagen, das kann ja alles falsch sein. Wir müssten ja auch keine Rechte des Nachbarn im Grundbuch eintragen lassen, dass kann man ja so regeln...Ja ist klar...wir verblieben so, dass wir nochmal persönlich sprechen wollten.





 Das ist unser Schacht, im Bereich unserer zukünftigen Einfahrt:
Hier sieht man nochmal: Der Schacht rechts im Bild steht auf unserem Grundstück, gehört aber eigentlich noch weiter nach rechts zum Nachbarn:

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Elektro-Bemusterung

Die Elektro-Bemusterung erfolgte im Sommer und fand per Telefonkonferenz statt. Zudem konnten wir mit unserem Berater per Team-Viewer die...