Donnerstag, 28. März 2019

Ärger mit der Traufhöhe

Bauen ist nicht einfach, das merken wir selbst jetzt schon. Noch läuft die Finanzierungsanfrage, über die Druckentwässerung wurde auch noch nicht entschieden. Was uns momentan am meisten beschäftigt, ist unsere Traufhöhe. Wir wollte eigentlich den Kickoff für unser Haus vorziehen und demnächst angehen. In dem Protokoll dafür sind natürlich bauliche Angaben zum Haus enthalten, und ob diese dem Bauplan entsprechen. Laut der Bauzeichnung liegt die Höhe von Oberkante Fertig-Fußboden bis Oberkante Dachhaut an der Verlängerung der Außenwand bei 4,29 Meter. Erlaubt laut B-Plan ist jedoch nur eine Traufhöhe von 4 Metern. Nun stellte sich die Frage, was denn die Gemeinde unter der Traufhöhe versteht. Es gibt nämlich keine Legaldefinition. Im Bauplan steht nur, dass sich die Traufhöhe an der Straßenoberfläche orientiert. Hier muss man also anfangen zu messen. Aber bis wohin? Also ab zur Gemeinde und nachgefragt. Leider wusste man hier auch nicht, warum die fehlt und wie sie definiert ist. Man wird sich bei uns melden, wenn man näheres weiß. Interessanterweise sind aber wohl schon einige Grundstücksinteressenten abgesprungen, weil ihnen die Traufhöhe zu niedrig war. Wobei die ja anscheinend auch nicht nachgefragt haben, wo zu messen ist. Sehr komisch. Zudem wissen wir, dass es ein leichtes Gefälle von der Straße zu unserem Grundstück gibt. Bei dem zuständigen Planungsbüro habe ich mir die Höhenpläne der Straße zuschicken lassen. Ich weiß jetzt auf welcher Höhe über NN die fertige Straße liegen wird. Natürlich muss jetzt aber auch noch eine Höhenvermessung des Grundstücks erfolgen, um zu sehen ob wir eventuell mit unserem Gefälle schon unter diese 4 Meter rutschen. Das ärgerliche ist, dass unser Berater den kompletten April im Urlaub ist, und somit unser Bauvorhaben nur bedingt durch einen Ersatz betreut werden kann.

Zudem haben wir uns nochmal die Baustraße angeschaut. Komisch ist hier, dass zu Beginn der Straße, im Nordwesten des Baugebiets, die Kanalschächte nur knapp unter dem Geländeniveau liegen. Der Kanal, der vor unseren Grundstück liegt, ist deutlich tiefer. Geschätzt liegt er 20cm unter dem Gelände. Sollte dies der Endstand des Kanals sein, würde ja auch die Straße so tief liegen. Dann kommen wir mit den 4 Metern gemessen ab Straße wirklich nicht hin. Hier hat die Gemeinde uns auf „den Baggerfahrer“ verwiesen, der weiß wie es weitergeht. Also werden wir dort mal vorstellig werden.

Zu guter Letzt ist uns noch eingefallen, dass im Werkvertrag mit Viebrock ja die Widerrufsklauseln haben, falls Grundstück und Finanzierung nicht zustande kommen. Und der läuft in vier Tagen ab! Heute ist es natürlich zu spät für eine Kontaktaufnahme. Ärgerlich ist auch, dass Herr Sonnenwald uns die aktualisierte Zeichnung zugesandt hat. Naja, wollte er wohl, denn per Mail kam nur die uns bekannte falsche Zeichnung. Meine Antwortmail kam leider zu spät. Herr Sonnenwald ist schon im Urlaub.

Im Moment herrscht bei uns eher schlechte Stimmung, wir sehen uns schon alles wieder abblasen.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Elektro-Bemusterung

Die Elektro-Bemusterung erfolgte im Sommer und fand per Telefonkonferenz statt. Zudem konnten wir mit unserem Berater per Team-Viewer die...